Bebauungspläne Nr. 9 & 10

— Richtlinien der Bebauungspläne


  • Zieldefinition des Bebauungsplanes:
    • Das Ziel dieses Bebauungsplans ist die Sicherstellung einer geländeangepassten Bauweise und die Sicherung einer effizienten Erschließung
  • Gebäudehöhe
    • Die höchste Dachlinie (Giebeloberkante) darf maximal 10m über dem Erdgeschoßrohfußboden liegen. Gebäude dürfen maximal 2 Geschoße (Erdgeschoß und 1. Stock) sowie einen ausgebauten Dachraum aufweisen; ein Geschoß darf max. 3,2m hoch sein. Falls zwei Vollgeschoße und ein ausgebauter Dachraum vorgesehen sind, ist die Übermauerung mit max. 0,5m, bezogen auf Oberkante Rohdecke, begrenzt. Ergibt sich bei Gebäuden ein sichtbarer Keller, darf die max. sichtbare (talseitige) Gebäudehöhe die Höhe von 2 Geschoßen nicht überschreiten. Höhe des Sockels: max. 1m.
  • Geländeveränderungen
    • Aufschüttungen sind mit max. 1,5m Höhe zum natürlichen Gelände auszubilden. Stützmauern dürfen eine Höhe von 2m nicht überschreiten.
  • Zäune
    • Zäune sind mit einem Abstand von 60cm zur Straßenfluchtlinie zu errichen. Pflanzen für lebende Zäune sind mit einem Abstand von mindestens 100cm zum öffentlichen Gut zu pflanzen.
  • Nebengebäude
    • Situierung von Nebengebäuden lt. OÖ. Bautechnikgesetz, in der Fassung des OÖ BauTG 2013.
  • Stellplätze für PKW
    • Je Bauplatz sind 2 Stellplätze auf einem Grund vorzusehen. Bei der Ausführung der Stellplätze und der Zufahren ist die versiegelte Fläche möglichst gering zu halten (z.B. Rasengittersteine)
  • Wasserversorgung, Abwasserleitung, Energieversorgung
    • Wasserversorgung: Anschlusspflicht an die Wassergenossenschaft Gampern
    • Abwasserleitung: Anschlusspflicht an die Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde
    • Energieversorgung: Elektrizitätsleitungsnetz: Energie AG & verpflichtende Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Leistung pro Bauplatz
  • Grundflächenzahl
    • Im Bereich der offenen Bauweise wird eine Grundflächenzahl von 25% festegelegt. Werden zwei Wohnungen auf einem Bauplatz errichtet erhöht sich die Grundflächenzahl auf 40%. Bei Ausführungen eines Gründachs mit mindestens 50m² erhöht sich die Grundflächenzahl auf 30%. Werden zwei Wohnungen auf einem Bauplatz und ein Gründach mit mindestens 50m² errichtet, beträgt die Grundflächenzahl 45%.
  • Retention und Nutzung von Regenwasser
    • Auf jedem Bauplatz ist für die Regenwassernutzung eine Zisterne mit einem Nutzvolumen von mindestens 5m³ zu errichten. Zusätzlich ist für die Retention der anfallenden Oberflächenwässer vor der Ableitung in den öffentlichen Regenwasserkanal ein Speichervolumen von mindestens 6,1m³ je 100m² befestigter, an den Regenwasserkanal angeschlossener Fläche herzustellen. Bei Errichtung eines extensiven Gründaches reduziert sich das spezifische Speichervolumen für die Gründachfläche auf 2,4m³ je 100m². Die Ableitungsmenge in den Regenwasserkanal (Drosselmenge) ist mit 0,4 l/s und 100m². Die Drosselung hat mittels Schwimmerdrossel mit konstantem, vom Wasserstand unabhängigem Ablauf zu erfolgen.
  • Baumpflanzungen
    • Pro Bauplatz sind mindestens 2 Bäume zu pflanzen.
  • Plangrundlage
    • DKM, Stand 2020, zur Verfügung gestellt von der Gemeinde Gampern

  • Bebauungsverpflichtung
    • Der Baubeginn muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen und die Bebauungsverpflichtung wird ab 01.01.2025 in Kraft treten